Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Internationaler Rechtsverkehr und durch den Ausschuss Geistiges Eigentum in Abstimmung mit dem Zivilverfahrensrechtsausschuss zum BERICHT UND GRÜNBUCH DER KOMMISSION VOM 21. APRIL 2009 [(KOM(2009) 174 ENDGÜLTIG UND KOM (2009) 175 ENDGÜLTIG] BETREFFEND DIE VERORDNUNG (EG) NR. 44/2001 DES RATES ÜBER DIE GERICHTLICHE ZU-STÄNDIGKEIT UND DIE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG GERICHTLI-CHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN
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