Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins durch seinen Strafrechtsausschuss und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV zur Praxis der Beiordnung von Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern nach Inkrafttreten der Neuregelungen in §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 141 StPO
Kommentare