Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“ (BR-Drs. 120/10), hier nur: Einführung eines § 163a Abs. 5 StPO (Erscheinens- und Aussageverpflichtung von Zeugen bei der Polizei)
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