Weitere Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss zu den Reformvorhaben der Bundesregierung für das Insolvenzrecht zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit deutscher Unternehmen durch das Insolvenzplanverfahren (Ergänzung zur DAV-Stellungnahme Nr. 13/10 vom 10. Mai 2010) hier: Nachbesserungsanspruch des Pensionssicherungsvereins gemäß § 7 Abs. 4 Satz 4 BetrAVG
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