Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss „Europäisches Vertragsrecht“ zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht hier: Rechtsgrundlage Art. 114 AEUV sowie Subsidiaritäts- und Proportionalitätsprinzip (KOM(2011) 635)
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