Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte des Deutschen Anwaltvereins für eine Änderung von § 46 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Klarstellung und Konkretisierung des Berufsbilds von Syndikusanwälten
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