Berlin (DAV). Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) der deutschen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt hat, erneuerte die Herbstkonferenz der Innenminister heute ihren Ruf nach der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat dafür kein Verständnis. Gleichzeitig warnt der DAV davor, berechtigte Interessen - wie den Kinderschutz - zur Einschränkung von Grundrechten zu instrumentalisieren.
„Erneut vermitteln die Innenminister den Eindruck, ohne die anlasslose IP-Speicherung könne der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen nicht effektiv verfolgt werden. Dabei stehen den Behörden zahlreiche Ermittlungsmethoden zur Verfügung, die in ihrer Gesamtheit gesehen werden müssen. Staatliche Überwachungsmaßnahmen werden erfahrungsgemäß vor allem bei Delikten der Drogenkriminalität angewandt – die Innenminister rücken jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich den Kinderschutz ins Rampenlicht. Das verfälscht das Bild der realen Situation. Außerdem wird übersehen, dass eine anlasslose Speicherung von Daten einen massiven Eingriff in die Grundrechte Unschuldiger darstellt. Wir halten daher das vom Bundesjustizministerium verfolgte anlasslose Quick-Freeze-Verfahren für geeignet und verhältnismäßig. Wir müssen bei den Bürger- und Freiheitsrechten einen hohen Anspruch haben. Eine Vorratsdatenspeicherung, auch in der abgespeckten Variante der IP-Speicherung, wird diesem Anspruch nicht gerecht.“
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