Inso 07/20: Debatte um Insolvenzantragspflicht: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nicht schrankenlos

Handlungspflichten für Geschäftsführer bestehen auch heute – Prüfung aller Sanierungsmöglichkeiten von besonderer Bedeutung – Geschäftsführer riskieren persönliche Haftung bei Untätigkeit in der Krise

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Bitte rechnen Sie 3 plus 6.