Das iranische Parlament plant, die nationale Anwaltskammer und andere Anwaltsorganisationen durch die staatlichen Sicherheits- und Nachrichtendienste überprüfen zu lassen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) blickt mit Sorge auf diese Entwicklung und formuliert die Bedenken in einem Schreiben an Präsident Ebrahim Raïssi.
„Der Text des in Frage stehenden Antrags würde es den Behörden im Iran erlauben, die juristische Qualifikation von Anwältinnen und Anwälten zu ‚überprüfen‘. Dadurch würden sie ermächtigt, darüber zu entscheiden, wer in diesem Beruf arbeiten darf.
Darüber hinaus zielt der Antrag auf die Mitgliedschaftsbedingungen, Ausbildungskonzepte, Mitgliedslisten, Einnahmen und Budgets sowie Gremienwahlen der Organisationen ab. All dies soll nun staatlich kontrolliert werden – ein Akt, der die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und ihrer Verbände gefährdet und mit den UN Basic Principles on the Role of Lawyers [UN-Grundprinzipien zur Rolle der Anwälte] nicht vereinbar ist.
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