Bisher gehörten dem israelischen Richterwahlgremium auch zwei Mitglieder der Anwaltskammer an. Weil sich die Kammer dem geplanten Rückbau des Rechtsstaates in Israel entgegenstellt, wurde ihre Mitsprache nun gesetzlich gestrichen. Künftig soll die Regierung entscheidenden Einfluss auf die Richterwahlen haben.
„Die rechtstaatliche Entwicklung in Israel ist zutiefst besorgniserregend. Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch den Ausschluss der Anwaltskammer von der Richterwahl weiter und zielgerichtet geschwächt. Ein Vetorecht der Regierung für Richterwahlen ist indiskutabel. Regierungen dürfen niemals Kontrolle über die Dritte Gewalt ausüben – auch nicht personell.
Es ist völlig inakzeptabel, die Anwaltskammer, weil sie die Regierung kritisiert hatte, von ihren Mitspracherechten bei der Richterwahl auszuschließen. Eine demokratische Regierung muss sich auch der Kritik der Zivilgesellschaft stellen.“
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