Kaufpreisminderung wegen eines zu engen Tiefgaragenstellplatzes

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Der Stellplatz ist aber so eng - an der engsten Stelle nur 2,50 Meter - dass er sein Auto, eine gehobene Limousine, dort gar nicht unterbringen kann. Außer: Er macht aufwändige Rangiermanöver. Die Kaufpreisminderung ist gerechtfertigt, denn es ist unzumutbar, jedes Mal, wenn ich mein Auto einparken will, aufwändige Manöver durchzuführen. - Länge 23 sec.

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