In der gestrigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages legte Dr. Jenny Lederer als Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dar, wieso die Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornographie reformiert werden muss. Nach aktueller Rechtslage besteht keine Möglichkeit, Verfahren einzustellen, die sich am unteren Rande der Strafwürdigkeit bewegen.
„Der Status quo ist verfassungswidrig. Er macht Menschen zu Verbrechern, die aus Unbedarftheit oder mangelnder Medienkompetenz, aber ohne bösen Willen gehandelt haben. Das kann sogar Personen betreffen, die eigentlich selbst Opfer sind. Die Einführung eines minder schweren Falles ermöglicht zwar mehr Flexibilität innerhalb der Tatbestände, das jedoch ist nicht ausreichend. Zusätzlich wäre es sinnvoll – als Alternative kommt es nicht in Betracht: Am Verbrechenscharakter und den praktischen Problemen würde sich nichts ändern.
Die Reform der Mindeststrafe und Rückkehr zu einem Vergehenstatbestand ist alternativlos. Die Wiedereinführung der Geldstrafe als Mindeststrafe ist das einzige, was konsequent tat- und schuldangemessene Strafen und Reaktionen wieder ermöglichen könnte. Der Spielraum darf nicht nur nach oben offen sein, sondern muss der Strafzumessung auch nach unten – vor allem bei den festzustellenden heterogenen Fallkonstellationen – Möglichkeiten einräumen. Die Sorge vor verdrehten Schlagzeilen darf nicht höher priorisiert werden als reale Schicksale.“
>>> Zur Aufzeichnung der Anhörung (DAV-Statement ab 00:23:00)
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