Die Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“ polarisieren – auch in der juristischen Diskussion. Am heutigen Mittwoch findet eine öffentliche Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Plänen einer Strafrechtsverschärfung statt. Stefan Conen, der als Sachverständiger für den Deutschen Anwaltverein (DAV) in der Anhörung auftritt, sieht dafür keine Notwendigkeit:
„Wir brauchen keine neuen Gesetze. Was aktuell an Protestaktionen passiert, ist nichts fundamental Neues. Es bedarf weder einer Verschärfung bestehender noch einer Schaffung neuer Straftatbestände. Die Rechtsprechung reagiert bereits und hält bestimmte Protestformen für potenziell strafbar, etwa als Nötigung. Es gibt keinen Grund hier nachzusteuern. Verurteilungen im Zusammenhang mit Klimaprotesten finden allenthalben und nicht unbedingt zurückhaltend statt.“
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