Kollegengespräch: Was ist bei Betriebskostenabrechnungen zu beachten?

Wissenschaftliche Untersuchungen über fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen für Mieter gibt es nicht. Aber sie immer wieder vor, sonst müssten sich Gerichte nicht damit beschäftigen. Und das kommt immer wieder vor. Grundsätzlich gilt: Mieter müssen nur Betriebskosten zahlen, die auch im Mietvertrag vereinbart wurden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

  1. Auch in angespannten Situationen wie in der Corona-Krise fallen Nebenkosten an und müssen abgerechnet werden. Wie bewerten Sie das?

  2. Was gehört überhaupt zu den Nebenkosten?

  3. Und was darf nicht abgerechnet werden?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de