Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann.
In dem Fall wurde allen Mitarbeitern für ein Softwareprojekt das Homeoffice gestrichen. Bis dahin wurde an mindestens zwei Tagen pro Woche daheim gearbeitet.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:
1. Was darf der Chef?
2. Und was ist denn „billiges Ermessen“?
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