Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss. Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Ohne Einweisung – wer haftet?
2. Wie war der Fall genau?
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