Wer während der Fahrt ein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld – auch dann, wenn es keine Fotos oder Videos davon gibt. Es reicht, wenn das Telefon nachvollziehbar gesehen wird. Ausreden, es war ein Kühlpad oder ähnliches, haben kurze Beine, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten und verurteilte einen Autofahrer wegen vorsätzlicher Benutzung eines Handys zu 100 Euro Geldbuße. Polizisten hatten ihn beim Telefonieren gesehen.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage genau?
2. Und es ist kein Foto oder Video nötig?
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