Ein Wasserschaden kann ein Versicherungsfall sein, es kommt auf das Kleingedruckte an: Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied: Ein Schaden durch ein gebrochenes Entwässerungsrohr kann unter den Leitungswasserschutz der Hausratversicherung fallen. In dem Fall wollte die Versicherung nicht zahlen. Sie sagte: Abwasser ist kein Leitungswasser.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was muss ich bei meinem Versicherungsvertrag beachten?
2. Dieser Fall ist aber wirklich spitzfindig – wie war das genau beim Oberlandesgericht Brandenburg?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.