Auf Volksfesten gehört das gemeinsame Hochreißen der Arme während rasanter Fahrten für viele Besucher zum Nervenkitzel dazu. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Übermut wirkt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Verletzt sich ein Mitfahrer durch das Heben der Arme an Aufbauten der Anlage, haftet der Schausteller nicht automatisch, so das Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:
1. Worum ging es bei der Entscheidung?
2. Aber der Menschenverstand würde sagen: Die Klage kommt nicht durch?
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