Ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der sich in erheblichem Umfang selbst um
seine Kinder kümmert, kann dadurch seine Unterhaltszahlungen reduzieren. Denn: Er übernimmt
bereits einen Teil der Kosten direkt.
In dem Fall lebten die drei gemeinsamen Kinder nach der Trennung der Eltern überwiegend bei der
Mutter. Der Vater betreute die Kinder jede zweite Woche mehrere Tage am Stück sowie die
Hälfte der Ferien. Während er bislang den Mindestbetrag zahlte, verpflichtete ihn das Amtsgericht
rückwirkend zu höheren Zahlungen. Dagegen wehrte sich der Vater.
Rechtsanwalt Swen Walentowski antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Wie haben die Gerichte entschieden?
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