Online-Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen gehören für viele Menschen zum Alltag. Schnell ist ein gebrauchter Kinderwagen, ein Handy oder ein Möbel eingestellt – und meist findet sich rasch ein interessierter Käufer. Doch parallel zu diesem Trend haben sich auch Betrugsmaschen etabliert: Täter geben sich als Käufer oder Plattformmitarbeiter aus, lotsen Nutzer aus der vertrauten Umgebung der App in Chats oder auf externe Seiten und bringen sie dazu, Konto- oder Kartendaten preiszugeben oder Zahlungsfreigaben zu erteilen.
Viele Betroffene hoffen anschließend auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. Wer auf einer Verkaufsplattform auf Betrüger hereinfällt und selbst eine Kreditkartenzahlung in der Banking-App freigibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf eine Cyberklausel in der Hausratversicherung berufen. Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Weitergabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum kein „Phishing“ im Sinne der Versicherungsbedingungen sein muss.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:
1. Es kommt wieder mal aufs Kleingedruckte an – wann muss die Versicherung zahlen?
2. Wie war der Fall genau?
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.