Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann.
In dem Fall studierte der spätere Kläger im Masterstudiengang Öffentliches Management – seine Hausarbeit schrieb die KI. Er erklärte jedoch, die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgen Fragen:
1. Und wenn ich jetzt mein Referat in der Schule mit KI erstellen lasse – drohen mir jetzt überall schlechte Noten?
2. Ohne fremde Hilfe – was muss ich also tun?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.