Ein schwerer Unfall zieht häufig langwierige gesundheitliche Einschränkungen nach sich. Neben offensichtlichen Bewegungseinschränkungen leiden Betroffene nicht selten unter chronischen Schmerzen oder Empfindungsstörungen. Viele stehen vor dem Problem, dass sich komplexe Schmerzsymptome erst im Laufe der Zeit voll entwickeln und nicht punktgenau innerhalb der vertraglichen Frist detailliert bescheinigt werden.
Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied, dass die ärztliche Feststellung einer dauerhaften Beeinträchtigung nicht zu eng ausgelegt werden darf.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was muss ich unbedingt beachten?
2. Wie war der Fall genau?
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