Teilen sich die getrenntlebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kinds, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds, so das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall teilten sich die Eltern die Betreuung der beiden älteren Kinder, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de, antwortet auf folgende Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage?
2. Trotzdem gab es Streit – mit welchem Ergebnis?
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