“Die Corona-Eindämmungs-Maßnahmen der Länder ignorieren vielfach die Tatsache, dass auch der Zugang zum Recht für viele Bürgerinnen und Bürger derzeit existenziell sein kann. Sei es ein gekündigtes Arbeitsverhältnis, drohende häusliche Gewalt, die Ermittlung in einem Strafverfahren oder auch “nur” die Verjährung eines Zahlungsanspruchs: Juristische Laien können regelmäßig nicht einschätzen, wie wichtig oder dringend ein Anwaltsbesuch ist. Die Umstände, die eine solche Einschätzung ermöglichen, fallen überdies unter das Mandatsgeheimnis. Eine Offenlegung dieser Umstände gegenüber den Ordnungsbehörden darf von rechtssuchenden Menschen nicht verlangt werden! Der Zugang zum Recht muss auch in der Krisenzeit uneingeschränkt gewährleistet sein.”
In den Bundesländern, in denen eine Ausgangsbeschränkung vorliegt, ist das Aufsuchen von Anwältinnen und Anwälten nur eingeschränkt möglich: Es soll ein triftiger Grund bzw. die Dringlichkeit des Termins glaubhaft gemacht werden. Derartige Ausgangsbeschränkungen gibt es momentan in Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
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