Am heutigen Montag findet im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse statt. Konkret geht es um zwei Gesetzentwürfe aus dem Bundesministerium des Innern zu digitalen Ermittlungsbefugnissen in der Polizeiarbeit sowie der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Aus dem Bundesjustizministerium wird zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung in Bezug auf digitale Ermittlungsbefugnisse eingebracht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), vertreten durch Rechtsanwalt Kai Kempgens, erkennt an, dass digitale Werkzeuge Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterstützen können. Die geplanten Ausweitungen greifen jedoch zu tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein:
„Die Befugnisse zum automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich im Internet ermöglichen potenziell die Erstellung umfangreicher Kontakt- und Persönlichkeitsprofile. Ein Schritt hin zur Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger. Schließlich könnte die Polizei damit bereits in manchen Fällen der fahrlässigen Körperverletzung das ‚digitale Leben‘ des Täters in sozialen Medien durchleuchten. Dies soll mittels einer automatisierten biometrischen Bildrecherche vollständigen Durchleuchtung geschehen – und dies auch noch ohne die Kontrolle einer Richterin/eines Richters.
Bei bestimmten Straftaten (beispielsweise schwere Fälle des Betrugs) gehen die Befugnisse noch weiter: Es sollen umfangreiche automatisierte digitale Recherchen in behördlichen Vorgangsdaten und letztlich sogar sämtlichen aus polizeilichen Datensicherstellungen herrührenden Vorratsdaten möglich sein. Solche automatisierten Tiefenauswertungen führen zum ‚gläsernen Menschen‘.
Diese Befugnisse würden sich nicht nur auf Tatverdächtige beschränken, sondern auch bei Zeugen und unbeteiligten Dritten anderer Strafverfahren greifen. Dieser unkontrollierte Zugriff auf die Vorratsdaten stelle einen massiven Grundrechtseingriff dar. Dieser lässt sich aus Sicht des DAV nicht ansatzweise rechtfertigen.
Automatisierte Analysen sind mit manuellen Rechercheschritten nicht vergleichbar. Während ‚händische‘ polizeiliche Auswertungen und Ermittlungen in ihrer Streubreite und Reichweite durch den Faktor ‚Mensch‘ limitiert sind, geht diese Beschränkung bei automatisierten Analyseprozessen verloren, was die grundrechtliche Eingriffstiefe und die Risiken für die Freiheitsrechte der Bürger potenziert.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt daher für automatisierte Datenanalysen eine normenklar und transparent begrenzte gesetzliche Grundlage, die insbesondere Datenarten, Datenumfang und Verarbeitungsmethoden festlegt. Bei schwerwiegenden Eingriffen sind besonders hohe Eingriffsschwellen erforderlich.
Es bedarf der Konkretisierung: Die Gesetzgebung muss daher auf schwere, enumerativ bestimmte Anlassdelikte, konkrete Fahndungszwecke und streng beschränkte Datenquellen beschränkt werden und einen Richtervorbehalt vorsehen. Nachholbedarf zeigt sich außerdem beim Schutz der Berufsgeheimnisträger, zu denen auch Anwältinnen und Anwälte gehören. Zudem sollten selbstlernende Systeme ausgeschlossen und wirksame Kontrollinstanzen eingebaut werden.
In ihrer derzeitigen Fassung werden die Gesetzentwürfe diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Der DAV spricht sich deshalb gegen die geplanten Ermächtigungen aus und fordert eine grundlegende, rechtsstaatlich ausgerichtete Neukonzeption.“