| 05.01.2014 Nr. 05/14 – Kündigung wegen geparktem Roller Kündigung wegen geparktem Roller Offenbach/Berlin (DAV). Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des Vermieters unerlaubt parken – deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach kündigen. Downloads 05-14.pdf pdf 17,4 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
Kommentare