Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 05.01.2014 Nr. 05/14 – Kündigung wegen geparktem Roller Kündigung wegen geparktem Roller Offenbach/Berlin (DAV). Auch wenn Mieter auf dem Grundstück des Vermieters unerlaubt parken – deshalb darf der Wohnungseigentümer nicht einfach kündigen. Zurück zur Übersicht 0