Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 11.01.2014 Nr. 10/14 – Urlaubsanspruch gilt auch in der Probezeit Urlaubsanspruch gilt auch in der Probezeit Berlin (DAV). Viele Arbeitgeber erlauben Mitarbeitern erst nach Ende der Probezeit Urlaub zu nehmen. Zurück zur Übersicht 0