Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 09.03.2014 Nr. 15/14 – Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen Berlin (DAV). Wenn krank geschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – ohne weiteren Besuch beim Arzt. Zurück zur Übersicht 0