Berlin (DAV). Laut Medienberichten hat sich die Regierungskoalition auf eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste geeinigt. Dem Deutschen Anwaltverein (DAV) gehen die Beschlüsse der Koalitionsparteien zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste aber nicht weit genug. Einen Bevollmächtigten mit einem Mitarbeiterstab von 20 Personen einzusetzen ist nach Ansicht des DAV zwar ein wichtiges Signal. Der Bevollmächtigte muss aber mit weiteren Befugnissen ausgestattet sein. Der DAV fordert daher einen unabhängigen „Anwalt der Betroffenen“.
„Es wäre wichtig, den Bevollmächtigten mit einem Klagerecht auszustatten“, sagt der DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Es sei einerseits sehr lobenswert, die Parlamentarier mit einem unabhängigen Geheimdienstbeauftragten und einem Mitarbeiterstab zu unterstützen. Um eine wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen, müsse jedoch eine gerichtliche Überprüfung ausdrücklich etabliert werden, so Schellenberg weiter. Ohne eine solche Möglichkeit laufe der Gesetzgeber Gefahr, einen zahnlosen Tiger zu schaffen.
Naturgemäß erfahren die Betroffenen selbst zunächst nichts von den heimlichen Überwachungsmaßnahmen, so dass eine unabhängige rechtliche Überprüfung der Maßnahmen erforderlich ist.
Die Koalitionsparteien haben sich auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Danach soll unter anderem ein auf fünf Jahre gewählter "Ständiger Bevollmächtigter" mit einem 20-köpfigen Mitarbeiterstab dem Kontrollgremium zuarbeitet. Der Bevollmächtigte soll unter anderem die Sitzungen des Kontrollgremiums vorbereiten und den Abgeordneten berichten.
Der DAV hat bereits im September 2015 den Reformbedarf bei den Geheimdiensten moniert und eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Die DAV-Stellungnahme Nr. 47/2015 finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.
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