| 05.04.2014 Nr. 18/14 – Auch Flohmarkt-Verkäufer haften für Mängel Auch Flohmarkt-Verkäufer haften für Mängel Berlin (DAV). Die Vase auf dem Flohmarkt war ein echtes Schnäppchen. Downloads 18-14-Maengelhaftung.pdf pdf 114,5 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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