Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 05.04.2014 Nr. 18/14 – Auch Flohmarkt-Verkäufer haften für Mängel Auch Flohmarkt-Verkäufer haften für Mängel Berlin (DAV). Die Vase auf dem Flohmarkt war ein echtes Schnäppchen. Zurück zur Übersicht 0