Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 02.06.2014 Nr. 29/14 – Zur BGH-Entscheidung: Vermieter muss Untervermietung in vielen Fällen zustimmen Zur BGH-Entscheidung: Vermieter muss Untervermietung in vielen Fällen zustimmen Berlin (DAV). Wenn Mieter Wohnraum untervermieten möchten, müssen Sie immer die Erlaubnis des Vermieters einholen. Zurück zur Übersicht 0