Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 05.07.2014 Nr. 38/14 – Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein Berlin (DAV) . Eigentlich gilt in der Unfallversicherung: Geld gibt es nur für Unfälle, die von außen bewirkt werden. Zurück zur Übersicht 0