| 12.07.2014 Nr. 41/14 – Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer! Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer! Berlin (DAV). Verträge, die man am Telefon abschließt, bergen Gefahren. Downloads 41-14.pdf pdf 17,4 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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