Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 12.07.2014 Nr. 41/14 – Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer! Vertragsabschluss am Telefon: Beweispflicht liegt beim Verkäufer! Berlin (DAV). Verträge, die man am Telefon abschließt, bergen Gefahren. Zurück zur Übersicht 0