Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 02.08.2014 Nr. 43/14 – Feuerwehreinsätze: Fehlalarm kann teuer werden Feuerwehreinsätze: Fehlalarm kann teuer werden Berlin (DAV). Wer vorsätzlich einen Feuerwehreinsatz auslöst, darf sich über eine saftige Rechnung nicht wundern. Zurück zur Übersicht 0