Nr. 47/14 – Höhere Gewalt beim Rückflug: Arbeitnehmer müssen bei verspäteter Urlaubsrückkehr zusätzlichen Urlaub nehmen

Höhere Gewalt beim Rückflug: Arbeitnehmer müssen bei verspäteter Urlaubsrückkehr zusätzlichen Urlaub nehmen

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