| 01.12.2014 Nr. 66/14 – Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen Berlin (DAV). Normalerweise erhalten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie in dieser Zeit erkranken. Downloads 66-14.pdf pdf 16,5 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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