Pressemitteilungen Anwaltauskunft | 01.12.2014 Nr. 66/14 – Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen Krank im Weihnachtsurlaub: Urlaubsanspruch mit „rüber“ nehmen Berlin (DAV). Normalerweise erhalten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie in dieser Zeit erkranken. Zurück zur Übersicht 0