Ein Wasserschaden kann ein Versicherungsfall sein, es kommt auf das Kleingedruckte an: Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied: Die Versicherung muss zahlen – auch Abwasser kann Leitungswasser sein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Leitung ist Leitung. Ob Abwasser oder nicht Abwasser. Der so genannte Rückstauschaden, der meist nicht versichert ist, ist, wenn Wasser aus Gullys, Abflüssen, Keller, Abläufen oder aus der Toilette kommt. Das ist ein so genannter Rückstauschaden. Wenn es also ganz massiv regnet, dann wird das von unten hoch gedrückt durch die Abflüsse. Das ist kein Leitungswasserschaden, sondern ein Rückstauschaden. Aber in dem Fall war so: Auch Abwasser kommt aus der Leitung. Und ist Wasser aus einer Leitung - also versichert. – Länge 27 sec
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