Wird eine Halterin bei einer Rauferei ihrer Hunde verletzt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – allerdings nur anteilig, so das Amtsgericht München. Die Halterin der anderen
beteiligten Hunde musste rund 1.500 Euro Schadensersatz sowie weitere 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. In einem Park waren die drei Hunde aufeinander los gegangen und hatten auch die Halterin verletzt.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Unabhängig davon, von welchem Hund sie gebissen worden ist, das ist meistens auch nicht genau feststellbar. Es ist auch eine Gefährdungshaftung, d.h. die andere Hundehalterin muss gar nicht schuld gewesen sein. Sie hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil es hier eine Rudelbildung war. Sie bekommt aber nur zwei Drittel und ein Drittel trägt sie selbst, wegen der Gefährdungshaftung ihres eigenen Hundes. – Länge 20 sec.
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