Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de – wird damit auch jeder Schulaufsatz mit schlechten Noten bedacht?
O-Ton: Also die Konsequenzen dürften nicht so sein wie bei einer Abschlussarbeit einer akademischen Ausbildung. Aber man muss auch da mit Konsequenzen rechnen, wenn man es nicht gekennzeichnet hat, dass man mit einem KI-Agenten gearbeitet hat. Denn die Arbeit – kann man erstmal verstehen – soll selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt sein. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.