Bei der am Mittwoch stattfindenden Justizministerkonferenz steht auch der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung – beziehungsweise dessen Erneuerung. Anfang 2019 hatten Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Im Kern ging es um die finanzielle Unterstützung des Bundes für 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
„Ein Pakt für den Rechtsstaat 2.0 kann nur unter Beteiligung der Anwaltschaft getroffen werden. Da Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger in Rechtsfragen aller Art sind, muss die Anwaltschaft die Bedarfe mitbestimmen können. Natürlich hat die Anwaltschaft ein Interesse an einer gut ausgestatteten Justiz. Dazu gehören aber auch gute und erreichbare justizielle Dienstleistungen. Ein Pakt für den Rechtsstaat 2.0 muss daher mehr beinhalten, als den Stellenzuwachs bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu sichern. Besonders wichtig ist auch die technische Ausstattung der Gerichte, damit künftig – als Lehre aus der Pandemie – virtuelle Gerichtsverhandlungen leichter möglich sind, wenn die Beteiligten das wünschen.
Darüber hinaus muss der Weg für Bürgerinnen und Bürger, in Deutschland zu ihrem Recht zu kommen, möglich, erschwinglich, vertraulich und fair sein. Im Einzelnen bedeutet das:
- Der Zugang zum Recht muss überall gewährleistet sein. Über eine umfassende Unmet-Legal-Needs-Studie müssen Defizite ermittelt und Lösungen gefunden werden. Hierzu gehört aber auch eine zeitgemäße technische Ausstattung der Justiz und ein Update der Verfahrensordnungen für das digitale Zeitalter.
- Recht zu bekommen, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerichtskosten müssen stabil bleiben, auch bei künftigen notwendigen Anpassung der RVG-Sätze. Auch der Weg über Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe muss gesichert sein.
- Die absolut geschützte Kommunikation zwischen Mandat und Anwalt darf durch staatliche Ermittlungsbefugnisse oder Meldepflichten nicht unterlaufen werden.
- Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen einem Staatsapparat mit personell und technisch überlegenen Ermittlungsmöglichkeiten gegenüber. Beschuldigtenrechte dürfen nicht noch weiter beschnitten werden, nur um Prozesse vielleicht schneller zu beenden.
Es ist wichtig und richtig, dass die Anwaltschaft in einen künftigen Pakt als Teil der Rechtspflege einbezogen wird.“
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