Berlin/Straßburg (DAV). Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute, am 26. Januar 2026, in Straßburg die Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft unterschrieben. Ein bedeutender Moment für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Absicherung der freien Berufsausübung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte die im Jahr 2017 entstandene Idee der Konvention im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitentwickelt und die Arbeiten an dem bindenden Instrument von Beginn an vorangetrieben.
Mit ihrer Unterschrift bekennt sich Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg im Beisein von DAV-Präsident Stefan von Raumer und DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge zum Schutz der Anwaltschaft und zur Notwendigkeit, diesen Schutz durch ein rechtsverbindliches Instrument abzusichern. Deutschland ist damit der 26. Unterzeichnerstaat der Konvention. Für den DAV und seinen Präsidenten Stefan von Raumer erfüllt sich auch ein Herzensprojekt:
„Bis zu der Unterzeichnung heute war es ein langer Weg und ich freue mich umso mehr, dass Deutschland nun zu den Unterzeichnerstaaten gehört. Die Konvention ist ein wirksamer Schild zum Schutz der Anwaltschaft und sendet in diesen Zeiten national wie international ein wichtiges Zeichen an Kolleginnen und Kollegen“, sagt DAV-Präsident Stefan von Raumer. „Angesichts zunehmender Angriffe auf die freie Anwaltschaft in vielen Ländern Europas sowie weltweit müssen wir nun alles dafür tun, dass die Konvention rasch in Kraft tritt und durch möglichst viele Staaten ratifiziert wird. Auch die Europäische Union ist hier nun gefragt.“
Wie wirkt die Konvention?
Bisher gab es bereits die UN Guiding Principles on the Role of Lawyers und die Empfehlungen des Europarats aus dem Jahr 2001. Die Konvention stellt nun den ersten bindenden völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der freien Anwaltschaft dar, der auch Deutschland zum Nachschärfen von Schutzmaßnahmen bewegen sollte.
Die Konvention beinhaltet eine Schutzpflicht gegenüber Anwältinnen und Anwälten vor physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder unzulässigen Beeinträchtigungen. Ferner beinhaltet sie einen Katalog grundlegender Rechte und Prinzipien der anwaltlichen Berufsausübung wie etwa die Vertraulichkeit der Kommunikation mit den Mandanten sowie das Recht auf effektiven Akten- und Beweismittelzugang.
In Deutschland gibt es unter anderem Nachholbedarf, was die gesetzlichen Regelungen zum Berufsgeheimnisschutz im Zusammenhang mit Kanzleidurchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismitteln angeht.
Rolle des DAV
Stefan von Raumer, heute Präsident des DAV, war bei der Initiative über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) maßgeblich beteiligt: Von Raumer erarbeitete 2017 als Teil eines CCBE-Fachausschusses die Forderungen nach einer entsprechenden Europaratskonvention sowie erste Vorschläge für deren Inhalt. 2018 richtete der CCBE eine eigene Arbeitsgruppe ein, die „European Convention Working Group“, in der Stefan von Raumer bis zum Abschluss der Arbeiten aktiv am Konventionstext mitgearbeitet hat.
Siehe zu der Konvention auch bereits im Anwaltsblatt.
Nachfolgend ein paar Eindrücke von der Unterzeichnung (Quelle: Swen Walentowski/DAV):

v.l.n.r.: Heike Thiele, Ständige Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, Generalsekretär des Europarates Alain Berset

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Generalsekretär des Europarates Alain Berset

v.l.n.r.: DAV-Präsident Stefan von Raumer, Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig, Generalsekretär Alain Berset, BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Generalsekretär des Europarates Alain Berset

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig mit den Delegationen von DAV und BRAK

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig mit der DAV-Delegation in Straßburg

DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge und DAV-Präsident Stefan von Raumer
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