DAV kritisiert Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht
Berlin (DAV). Drastische Erhöhung der Geldsanktionen, Option einer Verbandsauflösung, arbeits- und datenschutzrechtliche Problematiken – der Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht bietet viel Anlass zur Kritik. Vehement abzulehnen sind jedoch die geplanten Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, die durch die Hintertür der „internen Untersuchungen“ eingeschleust werden.
Die Regelungen zu internen Untersuchungen zielen auf eine Übernahme der Untersuchungsergebnisse durch die Strafverfolgungsbehörden ab – gegen deutliche Milderung der Sanktion. „Dieses ‚gestufte Anreizsystem‘ führt zu einer rechtsstaatlich problematischen Privatisierung des Ermittlungsverfahrens“, warnt Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Rechtsstaatlich inakzeptabel ist dabei die geplante Einschränkung der Beschlagnahmeverbote in Bezug auf Unterlagen bei anwaltlichen Berufsträgern: Das (rechtsstaatlich notwendige) Verbot der Beschlagnahme soll nur noch für das Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten im Rahmen einer Strafverteidigung gelten. Das bedeutet: Ergebnisse der internen Untersuchungen können von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden – aber auch sämtliche anderen Unterlagen von Rechtsanwälten, die in der Angelegenheit zu irgendeinem Zeitpunkt beraten haben.
„Eine Trennung von Verteidigung und verbandsinterner Untersuchung schwächt die Effektivität der Verteidigung“, so Spatscheck weiter. Dies sei ein Angriff auf das Recht des Bürgers auf rechtlichen Beistand. „Dem muss die Anwaltschaft im Interesse des Rechtsstaats und der Mandanten entgegentreten.“
Die ausführliche Kritik des DAV am Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht ist der Stellungnahme vom 30.01.2020 zu entnehmen.
Kommentare