Berlin (DAV). Es ist denkbar, dass zur Corona-Prävention in den nächsten Tagen bundesweit Ausgangssperren verhängt werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) mahnt für diesen Fall an, unbedingt eine Bereichsausnahme für Anwältinnen und Anwälte einzurichten. Mit dieser Forderung hat der DAV bereits Schreiben an die Bundes- und Landespolitik gerichtet.
“Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat und sichern den Bürgern den Zugang zum Recht”, betont Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. “Sie müssen daher zwingend weiterhin in der Lage bleiben – ohne Verletzung des Mandatsgeheimnisses – ihre Pflichten zu erfüllen.”
Bei einer Ausgangssperre, ganz gleich, ob sie den Weg zur Arbeit erlaubt oder nicht, fordert der DAV:
Anwältinnen und Anwälte müssen zu beruflichen Zwecken ihr Zuhause verlassen dürfen.
- Sie müssen in der Lage sein, ihre Kanzleien aufzusuchen: Akten, Fristenkalender etc. werden dort überwiegend in Papierform geführt.
- Ein Mandat beruht auf einer Vertrauensbeziehung: Dies kann nicht immer fernmündlich oder im Homeoffice bearbeitet werden.
- Momentan stellen sich für Bürgerinnen und Bürgern wie auch für Unternehmen eine Reihe von Rechtsfragen – die Anwaltschaft gewährleistet den Zugang zum Recht.
- Nicht verlegbare Gerichtstermine müssen sie wahrnehmen können.
- Sie müssen die Möglichkeit haben, Menschen in Notfällen aufsuchen zu können, etwa im Fall eines Nottestaments.
Für Anwältinnen und Anwälte muss die Vorlage des Anwaltsausweises (ohne weitere Darlegungen) ausreichen, um den beruflichen Zweck nachzuweisen.
Zur Verlangsamung der Corona-Epidemie ist es notwendig, das öffentliche und soziale Leben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Anwaltschaft einen entscheidenden Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens leistet.
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