Berlin (DAV). Eine gemeinsame Erklärung von Mitgliedern der internationalen Rechtsgemeinschaft richtet den Blick auf die Situation von Rechtsanwält:innen in der Islamischen Republik Iran und appelliert eindringlich an das iranische Regime, verhaftete Kolleginnen und Kollegen freizulassen sowie den Zugang zu anwaltlicher Beratung zu ermöglichen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) schließt sich dieser Erklärung ausdrücklich an. Ein Anschluss ist bis zum heutigen Abend möglich.
Die Erklärung vom 24. Februar 2026 verurteilt die massiven Einschränkungen des Zugangs zu anwaltlicher Verteidigung durch das iranische Regime sowie die gegen zahlreiche iranische Rechtsanwält:innen gerichteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten. Der kritisierte „rapide schrumpfende Raum für Rechtsverteidigung“ geschehe nach einem doppelten Muster: Inhaftierten, insbesondere in protestbezogenen oder sicherheitsrelevanten Verfahren, werde der Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Vertretung erschwert oder verweigert; zugleich sähen sich Anwältinnen und Anwälte, die solche Mandate übernehmen oder auf die Notwendigkeit fairer Verfahren hinweisen, Repressalien wie Verhören, Festnahmen oder Inhaftierungen ausgesetzt. Rechtsanwält:innen würden durch die bloße Ausübung ihrer Arbeit selbst als Verdächtige behandelt.
Zu Recht wird in der Erklärung auch kritisiert, dass der Iran Rechtsuchende auf das Angebot „smarter“, also automatisierter gerichtlicher Beratungsinstrumente (Smart Legal Devices) verweist, wie der DAV erläutert: „Dass das iranische Regime auf automatisierte Tools verweist, kann in keiner Weise als Gewährleistung eines unabhängigen Rechtsbeistands unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens gewertet werden. Im Gegenteil birgt der Verweis auf Legal-Tech-Systeme des Staates ein hohes Missbrauchspotenzial – und kann sich im schlimmsten Fall zur Blaupause für andere autoritäre Regimes entwickeln, die sich rechtsstaatlichen Grundsätzen entziehen wollen“, mahnt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Automatisierte Beratung kann weder unabhängige Verteidigung noch Vertraulichkeit oder Schutz vor Zwang gewährleisten, insbesondere nicht in strafrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Verfahren, in denen Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder sogar das Leben auf dem Spiel stehen. „Die Darstellung digitaler Instrumente als Alternative zur anwaltlichen Vertretung birgt das Risiko, die Entziehung von Verteidigungsrechten zu normalisieren“, mahnt von Raumer.
Mit der Erklärung werden gefordert:
1. der garantierte Zugang zu einem Rechtsbeistand ab dem Moment einer Verhaftung im Kontext von Protesten sowie die Gewährleistung dieses Zugangs in jeder Phase des Verfahrens,
2. das Recht auf freie Anwaltswahl sowie die Gewährleistung einer unverzüglichen vertraulichen Kommunikation,
3. die Beendigung aller Repressalien gegen Anwältinnen und Anwälte, namentlich aller Schikanen, Einschüchterungen, Vorladungen, Strafverfolgungen, Festnahmen und anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Ausübung beruflicher Pflichten,
4. die Freilassung aller Rechtsanwält:innen, die ausschließlich wegen der Ausübung ihrer legitimen beruflichen Tätigkeit inhaftiert wurden, sowie die Gewährleistung ihrer Sicherheit, einschließlich des Schutzes vor Folter oder Misshandlung, und eines etwaigen Zugangs zu medizinischer Versorgung,
5. die Beseitigung struktureller Beschränkungen, die die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltsberufs untergraben und die Rechtsvertretung behindern, sowie die Angleichung rechtlicher Rahmenbedingungen an internationale Standards für faire Gerichtsverfahren und den Schutz einer unabhängigen Anwaltschaft.
Der Deutsche Anwaltverein unterstützt diesen Aufruf ausdrücklich. Anwältinnen und Anwälte sowie Mitglieder der internationalen Rechtsgemeinschaft können die Erklärung bis zum 24. Februar, 19:00 Uhr, auch individuell unterzeichnen.
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