Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die vorgelegten Eckpunkte für eine große Reform des anwaltlichen Berufsrechts. Damit hat das Bundesjustizministerium sein Versprechen gehalten, die Voraussetzungen für eine weitreichende Neugestaltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu schaffen. In den Eckpunkten ist eine Vielzahl von Vorschlägen des DAV enthalten, die er im März 2019 mit konkreten Gesetzesformulierungen vorgelegt hat.
„Die Anwaltschaft benötigt ein Berufsrecht, bei dem es im Wesentlichen ihr überlassen wird, mit wem und wie sie ihren Beruf ausübt“, so Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Das bedeute zum einen die Möglichkeit, mit anderen Berufen zusammenarbeiten zu können. Zum anderen müsse Kanzleien offen stehen, in verschiedenen Rechtsformen zu agieren. „Wir brauchen die große BRAO-Reform für ein modernes anwaltliches Berufsrecht", so Kindermann weiter. „Wir freuen uns, hier offenbar einen guten Anstoß gegeben zu haben.“
Die Eckpunkte folgen in vielen Aspekten dem Gesetzesvorschlag, den Prof. Dr. Martin Henssler im Auftrag des DAV 2018 erarbeitet hatte:
Der DAV fordert seit langem, dass der Kreis der sozietätsfähigen Berufe erweitert wird. Wenn Anwältinnen und Anwälte mit allen Berufen zusammenarbeiten dürfen, wird ihr Rechtsrat besser – und billiger. Das soll nun erleichtert werden. Das Ministerium zieht aber zu Recht die Grenze bei den Berufen, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar sind (wie Immobilienmakler).
Ein wesentlicher Punkt der BRAO-Reform ist die Neuregelung der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft. Wie vom DAV gefordert, sollen der Anwaltschaft alle Rechtsformen in Deutschland und der EU offen stehen. Lediglich, ob die GmbH & Co. KG für Anwältinnen und Anwälte möglich sein wird, bleibt vorerst offen.
Beim Thema Fremdbesitz ist das Ministerium zurückhaltend; reine Kapitalbeteiligungen an Anwaltskanzleien soll es nicht geben. Allerdings soll für den Bereich Legal Tech eine Ausnahme des Fremdbesitzverbots in der BRAO geprüft werden. Der DAV sieht hierfür keine Notwendigkeit.
Die Frist zu Stellungnahme zu den vorgelegten Eckpunkten ist der 9. Oktober 2019. „Wir erwarten, dass die Reform danach im Sinn der der Anwaltschaft zügig kommt“, so die DAV-Präsidentin.
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